Für alle diejenigen, die den Begriff EDMC schon mal gehört haben, aber noch nicht wirklich etwas damit anzufangen wissen, gibt es hier einen kleinen Crashkurs:
Hinter dem Kürzel EDMC verbirgt sich der ELSA-Deutschland Moot Court. Er existiert seit 1994 und wird in diesem Jahr zum achtzehnten Mal veranstaltet. Der EDMC findet jährlich im Zeitraum von September bis Mai/Juni des Folgejahres statt.
Im Unterschied zu vielen universitären Moot Courts (z.B. Vis Moot Court, Jessup Moot Court) wird der EDMC in deutscher Sprache durchgeführt. Die teilnehmenden Studenten beschäftigen sich mit Fällen des deutschen Zivilrechts – daher ist der EDMC auch schon für Zweit- und Drittsemester geeignet. Ein weiterer Vorteil des EDMC ist, dass man sich nicht ein ganzes Semester für die Teilnahme frei nehmen muss, da die Teilnahme sich über ein Jahr verteilt und jeweils nur wenige Wochen Vorbereitungszeit in Anspruch nimmt.
Der EDMC gliedert sich in drei Ebenen. Dem Lokalentscheid, den Regionalentscheiden und dem Bundesentscheid.
Die Lokalentscheide werden jährlich von den lokalen Fakultätsgruppen organisiert. Sie haben eine Dauer von ca. 5 Wochen und finden im Zeitraum zwischen September bis Dezember des jeweiligen Jahres statt.
Die Regionalentscheide (Regionalentscheid Nord und Süd oder Ost und West) finden grundsätzlich im Februar des folgenden Jahres statt. Hier treten alle Gewinner der verschiedenen Lokalentscheide gegeneinander an. Ausgerichtet werden die Regionalentscheide von Fakultätsgruppen, die sich vorher dazu bereit erklärt haben.
Der Bundesentscheid findet grundsätzlich im Mai oder Juni in den ehrwürdigen Räumen des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe statt. Hier treten die jeweiligen Gewinner der Regionalentscheide gegeneinander an. Die Organisation des Bundesentscheides liegt bei ELSA-Deutschland e.V.
Wenn auch du dein theoretisches Wissen in einem Gerichtssaal anwenden möchtest, kannst du gern am Lokalentscheid des EDMC teilnehmen. Für Fragen zur Teilnahme und zum Ablauf steht dir gern unser
Vorstand für Moot Court bereit.

Im diesem Wintersemester findet wieder ein Strafrechts Moot Court an der Universität Tübingen statt, der zusammen mit Prof. Günther und Prof. Wulff am 26. Januar 2012 und 2. Februar 2012 stattfinden wird.
Ihr könnt bei dieser Veranstaltung eine Schlüsselqualifikation erwerben. Vorteil bei dieser gestellten Gerichtsverhandlung ist, dass ihr direkten Kontakt zu einer der renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien (Völker & Partner) haben werdet und Einweisungen in die Verteidigung von einem der obersten Staatsanwälte vom Tübinger Landesgericht bekommt.
Ziel dieser Veranstaltung ist es Verteidigungsschriften und Anklageschriften zu verfassen, um so die anwaltliche Praxis kennen zu lernen. Ihr arbeitet in Gruppen und werdet von echten Anwälten betreut. Voraussetzungen, die hierfür verlangt...